Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Erste Hilfe ist für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen besonders wichtig, da sie mit (teilweise) schutzbedürftigen Menschen arbeiten. Besonders im Fokus stehen dabei Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wie bspw. Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII müssen Schulen die Möglichkeit einer sachgerechten Erste Hilfe sicherstellen. In Kindertageseinrichtungen haben die Unfallversicherungsträger nach § 14 SGB VII für die Gewährleistung der Erste Hilfe zu sorgen. Empfohlen wird die Auffrischung im Rhythmus von zwei Jahren. Jedoch sind länderspezifische Regelungen zu beachten. In Bildungs- und Betreuungsorganisationen können Pädagogen, Leitungen, Verwaltungsfachangestellte und/oder Hausmeister eine Aus- und Fortbildung zum Ersthelfer machen. Die Kosten der Aus u. Fortbildung trägen die Unfallversicherungsträger.
Kursinhalte:
- Gefahren erkennenhttps://strato-editor.com/.cm4all/widgetres.php/com.cm4all.wdn.Separatingline/images/thumbnail.svg
- Notruf absetzen und Rettungskette, Herz-Lungen-Wiederbelebung nach neuesten Richtlinien beim Säugling und beim Kind
- Umgang mit dem halbautomatischen Defibrillator
- Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen, Vergiftungen
- Maßnahmen bei Kinderkrankheiten und häufigen Verletzungen im Kindesalter
- Unfallverhütung
Kurs zu Kinder- und Säuglingsnotfällen
Umfang: 8 UE
Kosten pro Teilnehmer: 35,00 €
Die Schulung findet an folgender Adresse statt:
Campus Papenburg
Deichstraße 2
26871 Papenburg